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Geschichte

Von Hannover nach Auschwitz

admin Geschichte 26. Juli 2026

In Hannover lebten um 1933 über 100 Sinti insbesondere in der Altstadt am Hohen Ufer oder in der Bockstrasse und im Tiefental. Dort wurde der Boxer Johann Rukeli Trollman geboren, nach dem die Straße heute benannt ist. Viele Sinti lebten weiter auf mehreren Stellplätzen für Der größte in Hainholz an der Schulenburger Landstraße wurde wegen seiner Größe ‚Zigeunerdorf’ genannt.Sinti in der Altstadt

1938 wurde im Altwarmbüchener Moor ein Sammellager durch die Stadt eingerichtet, in das anfangs nur die Sinti zwangseingewiesen wurden, die zuvor auf Stellplätzen gelebt hatten. Ab 1942 wurden auch Sinti, die in Mietwohnungen lebten, in das Sammellager zwangsweise eingewiesen, wo sie in alten Eisenbahnwaggons hausen mussten.

In der Nacht zum 1. März 1943 wurde das „Sammellager“ im Altwarmbüchener Moor von der Polizei umstellt und die dort lebenden Sintifamilien im Scheinwerferlicht der Lastwagen zum Abtransport zusammengetrieben. Aus Veltenhof wurden mindestens 250 Personen zur Deportation nach Auschwitz abtransportiert. In allen Teilen des Landes wurden Sinti und Roma gesucht und verhaftet. So fanden in der Stadt Hannover Verhaftungen am 1. März 1943 statt. Die Festgenommen wurden über den Bahnhof Fischerhof im Stadtteil Linden am nächsten Tag nach Auschwitz deportiert. Den verhafteten Sinti und Roma wurde gesagt, dass sie nach Polen gebracht werden, wo sie ein Haus, Land und Vieh bekämen, um sich selbst ernähren zu können. Den Kripobeamten, die für die Verhaftungen und die Deportation der Sinti verantwortlich waren, war das eigentliche Ziel Auschwitz bekannt. 

Im März 1943 wurden die n Niedersachsen lebenden Sinti und Roma verhaftet und nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Für über 700 Männer, Frauen und Kinder war der Weg nach Auschwitz der Weg in die Hölle.

Von Diskriminierung und Ausgrenzung zum systematischen Völkermord

admin Geschichte 25. Juli 2026

Mit der Zwangssterilisation begann der Völkermord an Sinti und Roma 1933 auf einer anfangs formalrechtlichen Grundlage. Das am 14. Juli 1933 von der nationalsozialistischen Regierung verabschiedete „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ war zwar schon in den letzten Jahren der Weimarer Republik entstanden, die Nationalsozialisten hatten es jedoch um den Aspekt der Zwangssterilisation verschärft. Die im Gesetz genannten Indikationen von vererbbaren Krankheiten umfassten u.a. im ersten Punkt „erblichen Schwachsinn“, was den Eugenikern ein weites Tor für Sterilisationsanträge öffnete. „Schwachsinn“ wurde bei unterschiedlichen Formen gesellschaftlich nicht angepassten Verhaltens unterstellt und zumeist mit Hilfe eines „Intelligenzprüfbogens“ diagnostiziert.
Um Sinti und Roma im Sinne der „Nürnberger Gesetze“ wie die Juden als minderwertige Rasse zu definieren, bedienten sich die Nationalsozialisten der Rassenforschung, die schon vor Beginn der NS-Diktatur etabliert war. Mit den Durchführungsverordnungen zu den Nürnberger Gesetzen von 1935 wurde auch für Sinti und Roma ein Eheverbot mit „reinrassigen“ Deutschen verhängt, und sie verloren ihre politischen Rechte. Ab dem 3. Januar 1936 stellten die Nationalsozialisten Sinti und Roma durch einen vertraulichen Erlass des Reichsministers Frick an alle Landesregierungen, Standesämter, Aufsichtsbehörden und Gesundheitsämter Jüdinnen und Juden gesetzlich gleich. Damit waren die Voraussetzungen geschaffen, sie familienweise aufgrund ihrer Abstammung zu ermorden.. Die Nationalsozialisten erklärten sie zu Bürgerinnen und Bürgern zweiter Klasse. Verbindungen zwischen „Zigeunern“ und „Deutschblütigen“ wurden als „Rassenschande“ gebrandmarkt und schwer bestraft.

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