Von Diskriminierung und Ausgrenzung zum systematischen Völkermord

Mit der Zwangssterilisation begann der Völkermord an Sinti und Roma 1933 auf einer anfangs formalrechtlichen Grundlage. Das am 14. Juli 1933 von der nationalsozialistischen Regierung verabschiedete „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ war zwar schon in den letzten Jahren der Weimarer Republik entstanden, die Nationalsozialisten hatten es jedoch um den Aspekt der Zwangssterilisation verschärft. Die im Gesetz genannten Indikationen von vererbbaren Krankheiten umfassten u.a. im ersten Punkt „erblichen Schwachsinn“, was den Eugenikern ein weites Tor für Sterilisationsanträge öffnete. „Schwachsinn“ wurde bei unterschiedlichen Formen gesellschaftlich nicht angepassten Verhaltens unterstellt und zumeist mit Hilfe eines „Intelligenzprüfbogens“ diagnostiziert.
Um Sinti und Roma im Sinne der „Nürnberger Gesetze“ wie die Juden als minderwertige Rasse zu definieren, bedienten sich die Nationalsozialisten der Rassenforschung, die schon vor Beginn der NS-Diktatur etabliert war. Mit den Durchführungsverordnungen zu den Nürnberger Gesetzen von 1935 wurde auch für Sinti und Roma ein Eheverbot mit „reinrassigen“ Deutschen verhängt, und sie verloren ihre politischen Rechte. Ab dem 3. Januar 1936 stellten die Nationalsozialisten Sinti und Roma durch einen vertraulichen Erlass des Reichsministers Frick an alle Landesregierungen, Standesämter, Aufsichtsbehörden und Gesundheitsämter Jüdinnen und Juden gesetzlich gleich. Damit waren die Voraussetzungen geschaffen, sie familienweise aufgrund ihrer Abstammung zu ermorden.. Die Nationalsozialisten erklärten sie zu Bürgerinnen und Bürgern zweiter Klasse. Verbindungen zwischen „Zigeunern“ und „Deutschblütigen“ wurden als „Rassenschande“ gebrandmarkt und schwer bestraft.

Ende 1936 wurde in Berlin die „Rassenhygienische Forschungsstelle“ unter Leitung von Dr. Robert Ritter eingerichtet. Sie sollte alle Sinti und Roma im Gebiet des Deutschen Reiches erfassen und sie in die Kategorien „stammecht-reinrassig“ oder „Mischlinge“ einordnen. Damit sollte eine pseudowissenschaftliche Grundlage geschaffen werden, auf der entschieden werden sollte, wie weiter mit ihnen umzugehen sei. Ab 1937 nahm die Forschungsstelle mit sogenannten „fliegenden Arbeitsgruppen“ ihre Arbeit im Reichsgebiet auf. Mit dem Himmler-Erlass vom 8. Dezember 1938 sollte die „Forschungsstelle“ in enger Kooperation mit dem SS- und Polizeiapparat alle im Reich lebenden Sinti und Roma erfassen und „rassenbiologisch“ klassifizieren. Auf der Grundlage von amtlichen Auskünften über Sinti und Roma und von ihnen unter Mithilfe der Polizei erzwungenen Aussagen über ihre Angehörigen wurden Familienstammbäume, sog. Genealogien, erstellt. Viele Sinti und Roma gaben Ritter und die Arbeitsgruppen, insbesondere seiner Mitarbeiterin Eva Justin bereitwillig Auskunft, da diese extra etwas Romanes gelernt hatten und sich damit das Vertrauen der Befragten erschlichen. Die einzelnen Personen, gleich welchen Alters oder Geschlechts, wurden nach den Befragungen entwürdigend behandelt. Sie wurden fotografiert und mit „anthropometrischem Besteck“ von Kopf bis Fuß vermessen und später „rassendiagnostisch“ bewertet. Zudem wurden Finger- und Handabdrücke und manchmal auch Gipsabdrücke von Köpfen genommen. Neben detaillierten Stammbaumtafeln wurden Tausende anthropologische Fotografien angefertigt. Zahllose Blut- und Haarproben wurden genommen.
Die Rassenhygienische Forschungsstelle erstellte auf diese Weise seit 1938 etwa 24000 Gutachten über Sinti und Roma. Über 90 Prozent der so erfassten Sinti und Roma wurden als „Mischlinge“ eingestuft. Ritter erklärte sie in einem Arbeitsbericht für „erbbiologisch minderwertig“ und in einem anderen Aufsatz zu „typisch Primitiven“, die „geschichtslos“ und „kulturarm“ seien und die sich wegen „der Macht der Vererbung“ nicht ändern könnten. In einem Arbeitsbericht an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die das Projekt der Erfassung der Sinti und Roma wesentlich finanzierte, folgerte er 1940: „Die Zigeunerfrage kann nur dann als gelöst angesehen werden, wenn das Gros der asozialen und nichtsnutzen Zigeunermischlinge in großen Wanderarbeiterlagern gesammelt und zur Arbeit angehalten, und wenn die weitere Fortpflanzung dieser Mischlingspopulation endgültig unterbunden wird. Nur dann werden die kommenden Geschlechter des deutschen Volkes von dieser Last wirklich befreit sein. Die Rassenhygienische Forschungsstelle ist schon heute in der Lage, sich über den Mischlingsgrad und den Erbwert jedes einzelnen Zigeuners sachverständig zu äußern, so dass der Inangriffnahme rassenhygienischer Maßnahmen nichts im Wege steht.“
Beginn der Deportation
Am 16. Dezember 1942 ordnete Himmler die familienweise Deportation der Sinti und Roma an. Ziel war das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Wenig später ergingen entsprechende Befehle für Österreich, den Bezirk Białystok, Elsass und Lothringen, Luxemburg, Belgien sowie die Niederlande. Neben der Einweisung von Sinti und Roma in das „Zigeunerfamilienlager AuschwitzBirkenau“, ordnete Himmler an, dass bei allen von der Deportation ausgenommen Sinti und Roma die Sterilisation „anzustreben“ sei. Auf dieser Grundlage sollten Sinti und Roma dazu erpresst werden, ihre eigene Sterilisation und die ihrer Kinder zu beantragen. Wenn ein solcher Antrag gestellt wurde, konnten Sinti und Roma der Überstellung in ein Konzentrationslager und der eigenen physischen Vernichtung entgehen.
Ab Februar 1943 wurden annähernd 23.000 Sinti und Roma nach Auschwitz-Birkenau deportiert, der größte Teil stammte aus dem Reichsgebiet. Eingepfercht in völlig überfüllten Waggons überlebten viele die Torturen der mehrtägigen Fahrt nicht. Nach ihrer Ankunft in Auschwitz-Birkenau wurden die Menschen nach Geschlechtern getrennt in Büchern registriert. Außerdem tätowierte man ihnen ein „Z“ mit einer Nummer auf den Arm, kleinen Kindern auf den Oberschenkel.
Die Zusammenarbeit des SS- und Polizeiapparats mit der Reichsbahn und den anderen beteiligten staatlichen Stellen funktionierte reibungslos. Grundbesitz und Vermögen der deportierten Sinti und Roma wurden zu Gunsten des Deutschen Reichs eingezogen.
Zuständig für die Verfolgung der Sinti und Roma vor Ort war nicht die Gestapo, sondern die Kriminalpolizei. Dazu wurden im März 1939 bei allen größeren Kriminalpolizeibehörden Dienststellen eingerichtet bzw. „Sachbearbeiter für Zigeunerfragen“ eingesetzt, die zum Beispiel für die Organisation der Deportationen der Sinti und Roma zuständig waren.
Verantwortlich vor Ort waren letztlich die Leiter der Kriminalpolizeistellen.
Leiter der Kriminalpolizeileitstelle Hannover war seit 1939 der Oberregierungs- und Kriminalrat Felix Linnemann. Linne-mann war seit 1925 Präsident des Deutschen Fußballbundes und damit einer der bedeutendsten Sportfunktionäre der NS-Zeit. Er gilt als Entdecker von Sepp Herberger, der von 1936 bis 1964 Trainer der deutschen Fußballnationalmannschaft war. Linnemann wurde erst 1937 Mitglied der NSDAP und der SS. Er erhielt den seinem Beamtenrang als Oberregierungsrat entsprechenden Rang eines SS-Obersturmbannführers. 1943 leitete er verantwortlich die Verhaftung der Sinti und Roma in Hannover.

In seinem Entnazifizierungs- verfahren gab er später an, dass er ab Mai 1944 aus Krankheitsgründen keinen Dienst mehr versehen, sondern sich bis Kriegsende nach Steinhorst bei Celle zurückgezogen habe.Nach einer anderen Quelle ist er an das Reichssicherheitshauptamt in Berlin abgeordnet worden. Jedenfalls war Linnemann noch im November 1944 zum Regierungsdirektor und zum 30. Januar 1945 zum SS-Standartenführer befördert worden. Linnemann starb 1948 in Steinhorst – ohne dass er je wegen seiner Rolle als Kriminalbeamter bei der Verfolgung und Deportation der Sinti und Roma belangt worden wäre.

Der 1. März 1943
In Hannover lebten um 1933 über 100 Sinti insbesondere in der Altstadt am Hohen Ufer oder in der Bockstrasse und im Tiefental. Dort wurde der Boxer Johann Rukeli Trollman geboren, nach dem die Straße heute benannt ist. Viele Sinti lebten weiter auf mehreren Stellplätzen für Der größte in Hainholz an der Schulenburger Landstraße wurde wegen seiner Größe ‚Zigeunerdorf’ genannt.
1938 wurde im Altwarmbüchener Moor ein Sammellager durch die Stadt eingerichtet, in das anfangs nur die Sinti zwangseingewiesen wurden, die zuvor auf Stellplätzen gelebt hatten. Ab 1942 wurden auch Sinti, die in Mietwohnungen lebten, in das Sammellager zwangsweise eingewiesen, wo sie in alten Eisenbahnwaggons hausen mussten.
In der Nacht zum 1. März 1943 wurde das „Sammellager“ im Altwarmbüchener Moor von der Polizei umstellt und die dort lebenden Sintifamilien im Scheinwerferlicht der Lastwagen zum Abtransport zusammengetrieben. Gleichzeitig fanden in der Stadt Hannover Verhaftungen am 1. März 1943 statt. Die Festgenommen wurden über den Bahnhof Fischerhof im Stadtteil Linden am nächsten Tag über Braunschweig-Veltenhof nach Auschwitz deportiert. Von dort wurden zusätzlich mindestens 250 Männer, Frauen und Kinder aus Braunschweig und Umgebung zur Vernichtung nach Auschwitz abtransportiert. In allen Teilen des Landes wurden Sinti und Roma gesucht und verhaftet. Den verhafteten Sinti und Roma wurde gesagt, dass sie nach Polen gebracht werden, wo sie ein Haus, Land und Vieh bekämen, um sich selbst ernähren zu können. Den Kripobeamten, die für die Verhaftungen und die Deportation der Sinti verantwortlich waren, war das eigentliche Ziel Auschwitz bekannt.